Aus- und Fortbildung für Brandschutzhelfer gem. ASR und DGUV

Brandschutzhelfer sind Personen, die in ihrem unmittelbaren Tätigkeitsbereich Aufgaben des Brandschutzes übernehmen.

Die Übernahme dieser Verantwortung trägt dazu bei, die betriebliche Sicherheit zu erhöhen und durch die Einleitung von Erstmaßnahmen im Brandfall (z.B. Brandmeldung, Bekämpfung von Entstehungsbränden, Unterstützung der Flucht und Rettung von Beschäftigten, Patienten, Bewohnern oder Besuchern) Personen- und Sachschäden zu vermeiden.

Daher heißt es in § 10 ArbSchG: […] Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der […] benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen.“ Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) regeln: „ Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer kann mit der Ausbildung zum Evakuierungshelfer kombiniert werden.

Dauer: ca. 3 Stunden